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Datenschutz

Unser Partner münch consulting begleitet Sie zuverlässig durch den Datenschutz-Alltag

Noch gelten die aktuellen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, aber bis zum 25.5.2018 müssen die Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) umgesetzt sein. Es ist Eile geboten, denn es wird alles strenger und schwieriger.


  • Das maximale Strafmass steigt von 300.000 Euro auf bis zu 20 Mio. Euro
  • Erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten (Accountability),
            Informationspflichten
  • Neue Meldevorschriften für Datenpannen

    münch consulting wird Sie und Ihr Unternehmen bei einer Beauftragung zum externen Datenschutzbeauftragten zuverlässig von den alten Vorschriften zu den wesentlich umfangreicheren der EU-DSGVO überführen, da wir jetzt schon die kommende Gesetzgebung bei unserer Arbeit berücksichtigen.

    Bei der technischen Umsetzung der Vorgaben arbeitet münch consulting eng mit netexx.com zusammen. netexx.com führt dabei im Kundeauftrag alle erforderlichen Penetrationstests aus und dokumentiert gefundene
    Sicherheitsprobleme in einem Gutachten.

    Eine der Anforderungen, die das Bundesdatenschutzgesetz allen Unternehmen in Deutschland auferlegt, ist das Führen von Verfahrensverzeichnissen, unabhängig ihrer Größe gemäß §4g Abs. 2 BDSG.

    Sowohl bei der Erstellung, wie auch der Pflege eines gesetzeskonformen Verfahrensverzeichnisses und der Überprüfung und Dokumentation der IT-Sicherheitsziele ist münch consulting als externer und qualifizierter Beratungsdienstleister der richtige Ansprechpartner für Sie.


  • Datenschutzanforderungen:

    Ihr Unternehmen muß einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllt ist:

  • mehr als 9 Mitarbeiter, die ständig automatisiert Daten verarbeiten
             (z.B. Email - Verkehr)
  • Bei geschäftsmäßiger Übermittlung von Daten oder bei automat-
            isierter Datenverarbeitung der Markt- und Meinungsforschung
  • Wenn Daten der Vorabkontrolle bzw. der Datenschutz -
            Folgenabschätzung unterliegen

    Fazit:

    Nicht nur Mittelständler, sondern auch die meisten Kleinunternehmen benötigen einen Datenschutzbeauftragten.

    Wir helfen gerne weiter!

    Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und erfahren Sie, weshalb Datenschutz für Ihr Unternehmen wichtig ist.

    Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren     www.muench-consulting.de


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